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#41352 - unser Engagement in Korschenbroich!

Über den Jugendsport der eigenen Tochter sind wir zum TVK und speziell zum Handball gekommen. Gerne unterstützen wir den Verein als Sponsor!

Rechtsschutzversicherung

 

Wozu benötige ich eine Rechtschutzversicherung?

Schauen Sie sich gerne unser Erklärvideo an... das sich hinter dem Foto versteckt wink

Zahnzusatz - sinnvoller Schutz vor Kostenfrust

Ist Zahnersatz auch für Sie ein Thema, das Ihnen Schweißperlen auf die Stirn treibt? Beim Zahnersatz hängt die Höhe der Kosten vom Umfang und der Qualität der anstehenden Maßnahmen ab. Ihr Geldbeutel spielt da eine entscheidende Rolle. Zahnkronen – der häufigste Zahnersatz – kosten im günstigsten Fall (Stahlkrone, Import) etwa 250 bis 300 Euro, eine aufwendige Vollkeramikkrone kann durchaus auch bis zu 1200 Euro kosten. Bei den verschiedenen Varianten von Zahnbrücken fallen etwa 500 bis 1900 Euro an, bei Vollprothesen rund 700 bis 900 Euro. Der kostenintensivste Zahnersatz ist meist das Einsetzen von Teleskopprothesen. In den günstigsten Fällen werden hier Beträge ab 700 Euro je Teleskopkrone fällig; je nach Ausstattung und Position können aber durchaus Kosten von 2000 Euro pro Zahn anfallen. Die Höhe des Anteils an den Gesamtkosten, der von Ihnen getragen werden muss, ist abhängig von individuellen Entscheidungen wie Umfang, Material und Qualität/Ausführung der Zahnersatzmaßnahme sowie der Kostenbeteiligung der GKV. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass von einfacheren Leistungen ein prozentual höherer Anteil übernommen wird als von hochwertigen, möglicherweise medizinisch gar nicht zwingend notwendigen (also eher kosmetisch indizierten) Zahnersatzmaßnahmen. Auch der möglichst lückenlose Nachweis eines Bonusheftes wirkt sich positiv auf den von Ihnen selbst zu tragenden Eigenanteil aus. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung für Ihre Zähne können Sie sich recht unkompliziert von solchen, meist plötzlich auf Sie zukommenden Kosten befreien. Nicht nur Zahnersatz, sondern auch die professionelle Zahnreinigung wird, abhängig vom gewählten Tarif, erstattet. Selbst fehlende Zähne können mitversichert werden. Mit der für Sie passenden Zahnzusatzversicherung können Sie auch nach der Behandlung noch entspannt in die Zukunft lächeln.

Betriebsunterbrechung nach einem Schadenfall

Die furchtbaren Bilder der Hochwasserkatastrophe im Juli in ganz unterschiedlichen Regionen der Republik zeigt uns mit unglaublicher Brutalität, dass Naturgewalten nur sehr rudimentär vorhergesehen und vor allem in keiner Weise kontrolliert werden können. Die Aufräumarbeiten werden noch Monate andauern. Wenn nun also ein Schaden wie beispielsweise die Zerstörung der Geschäftseinrichtung Ihres Ladenlokals, Ihrer Praxis, Kanzlei, Büros oder der Produktionsräume nach einer Überschwemmung oder nach einem Großbrand dazu führt, dass Ihr Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise nicht mehr fortgeführt werden kann, dann ist der richtige Versicherungsschutz essenziell für das Überleben Ihres Unternehmens. Die zerstörte Einrichtung wird zwar durch die Inhaltsversicherung übernommen, aber in der Regel müssen fortlaufende Betriebskosten (Löhne, Gehälter, Mieten etc.) weiterhin gedeckt werden; und auch neue Aufwendungen (beispielsweise für Ausweichräumlichkeiten etc.) können anfallen. Dass sich angesichts einer solchen Krisensituation der Gewinn reduziert oder möglicherweise gar komplett ausfällt, ist keine Seltenheit. Gerade in einer solchen Situation kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung das Auffangnetz sein, das den Fortbestand Ihres Betriebs sichert. Der Versicherungsschutz lässt sich genau an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens anpassen. Neben dem am besten geeigneten Versicherungsumfang (kleine, mittlere oder große Betriebsunterbrechungsversicherung, Elementarschadendeckung) ist vor allem die korrekte Festlegung der Versicherungssumme die Grundlage dafür, dass Sie im Schadensfall die bestmögliche Entschädigung erhalten. Grundlage für die Bestimmung der für Ihr Unternehmen passenden Versicherungssumme können beispielsweise die betriebswirtschaftlichen Auswertungen Ihres Steuerberaters sein. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu!

Schäden durch Starkregen - wie versichern???

„Es gießt wie aus Eimern!“, „Es regnet Hunde und Katzen!“ – der Volksmund hat schöne Redensarten gefunden, um es bildlich zu umschreiben, wenn es so stark regnet, dass man ins Überlegen kommt, ob man nicht besser zwei von jeder Art um sich scharen sollte. Starkregen gab es schon immer. Historische Chroniken sind voll von Berichten aus dem ganzen Land. Gefühlt haben sich Starkregenereignisse in den letzten Jahren gehäuft. Der Leiter des Weltzentrums für Niederschlagsklimatologie beim Deutschen Wetterdienst, Dr. Andreas Becker, behandelte das Thema im Jahr 2019 in einer Untersuchung. Sein Resümee: Ausnahmslos jeder Ort in Deutschland hat ein vergleichbares Risiko, von einem Starkregenereignis betroffen zu sein. Was kann passieren? Fällt Regen, so versickert dieser entweder und findet seinen Weg ins Grundwasser oder das Regenwasser fließt ab und landet letzten Endes in einem Gewässer oder der Kanalisation. Bei normalem Regen ist das alles gar kein Problem. Bei Starkregen allerdings fällt in kurzer Zeit so viel Wasser vom Himmel, dass der Boden es nicht mehr aufnehmen kann. Grundwasser kann an die Oberfläche und anschwellende Gewässer können über die Ufer treten. Kanalisationen können die Wassermengen nicht mehr wie gewohnt abtransportieren. Die Folge: Es kommt zu einem Rückstau. Schäden an Haus und Hausrat Egal ob durch Überschwemmung oder rückgestautes Abwasser: Kommt Wasser ins Haus, haben Sie einen Schaden – und meist keinen kleinen. Holz und Parkett/Laminat quellen auf. Möbel werden unbrauchbar. Teppiche werden stockig. Elektronik stirbt den Kurzschlusstod. Und dann ist da noch die Nässe in Haus und Bausubstanz – vom Schmutz ganz zu schweigen. Die Lösung: Mit dem Einschluss von Elementarschäden können Sie sich grundsätzlich gegen niederschlagsbedingte Überschwemmung respektive ebensolchen Rückstau absichern. Dies sowohl in der Wohngebäude- wie auch in der Hausratversicherung. Tut man das, kann man sich verhältnismäßig entspannt zurücklehnen und Firmen beauftragen, die alles wieder herrichten. Sie selbst haben lediglich eine Selbstbeteiligung zu tragen. Allerdings ist eine Elementardeckung für manche Gegenden nur noch sehr schwer erhältlich und mitunter auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Gerade angesichts der bereits vor der Tür stehenden Herbststürme ist es sinnvoll, sich darüber Gedanken zu machen.

Was ist Starkregen?
Der deutsche Wetterdienst definiert Starkregen in drei Stufen:

Markante Wetterwarnung

Regenmengen 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden

Unwetterwarnung

Regenmengen >25 bis 40 l/m² in 1 Stunde oder >35 l/m² bis 60 l/m² in 6 Stunden

Warnung vor extremem Unwetter

Regenmengen >40 l/m² in 1 Stunde oder >60 l/m² in 6 Stunden

 

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