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Zahnzusatz - sinnvoller Schutz vor Kostenfrust

Ist Zahnersatz auch für Sie ein Thema, das Ihnen Schweißperlen auf die Stirn treibt? Beim Zahnersatz hängt die Höhe der Kosten vom Umfang und der Qualität der anstehenden Maßnahmen ab. Ihr Geldbeutel spielt da eine entscheidende Rolle. Zahnkronen – der häufigste Zahnersatz – kosten im günstigsten Fall (Stahlkrone, Import) etwa 250 bis 300 Euro, eine aufwendige Vollkeramikkrone kann durchaus auch bis zu 1200 Euro kosten. Bei den verschiedenen Varianten von Zahnbrücken fallen etwa 500 bis 1900 Euro an, bei Vollprothesen rund 700 bis 900 Euro. Der kostenintensivste Zahnersatz ist meist das Einsetzen von Teleskopprothesen. In den günstigsten Fällen werden hier Beträge ab 700 Euro je Teleskopkrone fällig; je nach Ausstattung und Position können aber durchaus Kosten von 2000 Euro pro Zahn anfallen. Die Höhe des Anteils an den Gesamtkosten, der von Ihnen getragen werden muss, ist abhängig von individuellen Entscheidungen wie Umfang, Material und Qualität/Ausführung der Zahnersatzmaßnahme sowie der Kostenbeteiligung der GKV. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass von einfacheren Leistungen ein prozentual höherer Anteil übernommen wird als von hochwertigen, möglicherweise medizinisch gar nicht zwingend notwendigen (also eher kosmetisch indizierten) Zahnersatzmaßnahmen. Auch der möglichst lückenlose Nachweis eines Bonusheftes wirkt sich positiv auf den von Ihnen selbst zu tragenden Eigenanteil aus. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung für Ihre Zähne können Sie sich recht unkompliziert von solchen, meist plötzlich auf Sie zukommenden Kosten befreien. Nicht nur Zahnersatz, sondern auch die professionelle Zahnreinigung wird, abhängig vom gewählten Tarif, erstattet. Selbst fehlende Zähne können mitversichert werden. Mit der für Sie passenden Zahnzusatzversicherung können Sie auch nach der Behandlung noch entspannt in die Zukunft lächeln.

Betriebsunterbrechung nach einem Schadenfall

Die furchtbaren Bilder der Hochwasserkatastrophe im Juli in ganz unterschiedlichen Regionen der Republik zeigt uns mit unglaublicher Brutalität, dass Naturgewalten nur sehr rudimentär vorhergesehen und vor allem in keiner Weise kontrolliert werden können. Die Aufräumarbeiten werden noch Monate andauern. Wenn nun also ein Schaden wie beispielsweise die Zerstörung der Geschäftseinrichtung Ihres Ladenlokals, Ihrer Praxis, Kanzlei, Büros oder der Produktionsräume nach einer Überschwemmung oder nach einem Großbrand dazu führt, dass Ihr Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise nicht mehr fortgeführt werden kann, dann ist der richtige Versicherungsschutz essenziell für das Überleben Ihres Unternehmens. Die zerstörte Einrichtung wird zwar durch die Inhaltsversicherung übernommen, aber in der Regel müssen fortlaufende Betriebskosten (Löhne, Gehälter, Mieten etc.) weiterhin gedeckt werden; und auch neue Aufwendungen (beispielsweise für Ausweichräumlichkeiten etc.) können anfallen. Dass sich angesichts einer solchen Krisensituation der Gewinn reduziert oder möglicherweise gar komplett ausfällt, ist keine Seltenheit. Gerade in einer solchen Situation kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung das Auffangnetz sein, das den Fortbestand Ihres Betriebs sichert. Der Versicherungsschutz lässt sich genau an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens anpassen. Neben dem am besten geeigneten Versicherungsumfang (kleine, mittlere oder große Betriebsunterbrechungsversicherung, Elementarschadendeckung) ist vor allem die korrekte Festlegung der Versicherungssumme die Grundlage dafür, dass Sie im Schadensfall die bestmögliche Entschädigung erhalten. Grundlage für die Bestimmung der für Ihr Unternehmen passenden Versicherungssumme können beispielsweise die betriebswirtschaftlichen Auswertungen Ihres Steuerberaters sein. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu!

Schäden durch Starkregen - wie versichern???

„Es gießt wie aus Eimern!“, „Es regnet Hunde und Katzen!“ – der Volksmund hat schöne Redensarten gefunden, um es bildlich zu umschreiben, wenn es so stark regnet, dass man ins Überlegen kommt, ob man nicht besser zwei von jeder Art um sich scharen sollte. Starkregen gab es schon immer. Historische Chroniken sind voll von Berichten aus dem ganzen Land. Gefühlt haben sich Starkregenereignisse in den letzten Jahren gehäuft. Der Leiter des Weltzentrums für Niederschlagsklimatologie beim Deutschen Wetterdienst, Dr. Andreas Becker, behandelte das Thema im Jahr 2019 in einer Untersuchung. Sein Resümee: Ausnahmslos jeder Ort in Deutschland hat ein vergleichbares Risiko, von einem Starkregenereignis betroffen zu sein. Was kann passieren? Fällt Regen, so versickert dieser entweder und findet seinen Weg ins Grundwasser oder das Regenwasser fließt ab und landet letzten Endes in einem Gewässer oder der Kanalisation. Bei normalem Regen ist das alles gar kein Problem. Bei Starkregen allerdings fällt in kurzer Zeit so viel Wasser vom Himmel, dass der Boden es nicht mehr aufnehmen kann. Grundwasser kann an die Oberfläche und anschwellende Gewässer können über die Ufer treten. Kanalisationen können die Wassermengen nicht mehr wie gewohnt abtransportieren. Die Folge: Es kommt zu einem Rückstau. Schäden an Haus und Hausrat Egal ob durch Überschwemmung oder rückgestautes Abwasser: Kommt Wasser ins Haus, haben Sie einen Schaden – und meist keinen kleinen. Holz und Parkett/Laminat quellen auf. Möbel werden unbrauchbar. Teppiche werden stockig. Elektronik stirbt den Kurzschlusstod. Und dann ist da noch die Nässe in Haus und Bausubstanz – vom Schmutz ganz zu schweigen. Die Lösung: Mit dem Einschluss von Elementarschäden können Sie sich grundsätzlich gegen niederschlagsbedingte Überschwemmung respektive ebensolchen Rückstau absichern. Dies sowohl in der Wohngebäude- wie auch in der Hausratversicherung. Tut man das, kann man sich verhältnismäßig entspannt zurücklehnen und Firmen beauftragen, die alles wieder herrichten. Sie selbst haben lediglich eine Selbstbeteiligung zu tragen. Allerdings ist eine Elementardeckung für manche Gegenden nur noch sehr schwer erhältlich und mitunter auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Gerade angesichts der bereits vor der Tür stehenden Herbststürme ist es sinnvoll, sich darüber Gedanken zu machen.

Was ist Starkregen?
Der deutsche Wetterdienst definiert Starkregen in drei Stufen:

Markante Wetterwarnung

Regenmengen 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden

Unwetterwarnung

Regenmengen >25 bis 40 l/m² in 1 Stunde oder >35 l/m² bis 60 l/m² in 6 Stunden

Warnung vor extremem Unwetter

Regenmengen >40 l/m² in 1 Stunde oder >60 l/m² in 6 Stunden

 

Pflichtzuschüsse bei der betrieblichen Altersvorsorge

Sie sind Arbeitgeber und bezuschussen die betriebliche Altersvorsorge Ihrer Angestellten bereits mit 15 Prozent (oder mehr) des gehaltsumgewandelten Betrages? Dann sind Sie auf der sicheren Seite und brauchen gar nicht weiterzulesen. Falls nicht, dann sollten Sie unbedingt tätig werden. Aber immer der Reihe nach … Worum geht es überhaupt? 2018 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt, um Betriebsrenten wieder lohnender und interessanter zu machen. Seitdem müssen sich Arbeitgeber für neu abgeschlossene Verträge mit mindestens 15 Prozent Zuschuss on top an der betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeiter beteiligen. Ab Januar 2022 gilt dann die letzte Stufe dieses Gesetzes, was bedeutet, dass auch für bestehende Altverträge der 15-prozentige Zuschuss übernommen werden muss. Was geschieht, wenn Sie nicht zuzahlen? Wenn Sie sich nicht, wie im Gesetz vorgesehen, an Neuverträgen beteiligen oder Altverträge aufstocken, würden Sie einen arbeitsrechtlichen Gesetzesverstoß begehen. Ein Mitarbeiter hätte dann Anspruch auf entsprechende Entschädigung inklusive aller möglichen Wertsteigerungen, die ihm entgangen sind. Und da es sich ja um eine lebenslange Zusatzrente handelt, kann Ihr Unternehmen bis zum Tod des Mitarbeiters zahlen. Das dürfte dann deutlich mehr sein als nur die 15 Prozent Pflichtzuschuss. Bei einem Personenunternehmen wird dieses Firmenproblem gleichzeitig auch Privatproblem der Inhaber; bei einer Kapitalgesellschaft kann es – bedingt durch die Haftungssituation – Privatproblem von Geschäftsführer oder Vorstand werden. Es droht also keine Strafe – aber ein Bumerang. Und der wird mindestens genauso wehtun. Was müssen Sie tun? Besonders bei älteren Verträgen wird es oft nicht möglich sein, einfach den Beitrag zu erhöhen. Die bereits seit Jahren anhaltende Nullzinsphase hat in den letzten Jahren zu mehreren Senkungen des Garantiezinses geführt. Deshalb mussten viele Alttarife geschlossen werden, weil die ursprünglichen Garantien kalkulatorisch nicht mehr erreicht werden konnten. Die jetzt gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in solche Verträge wird nicht mehr möglich sein. Für jeden einzelnen Vertrag eine Klärung mit dem betreffenden Versicherer herbeizuführen, bedeutet einen enormen Aufwand für Sie respektive Ihre Personalabteilung/Buchhaltung. Und nun? Was jetzt? Ihr Zuschuss kann problemlos in einen separaten Vertrag fließen. Allerdings haben nur eine Handvoll Anbieter ihre Tarife insofern angepasst, als sie „Anhängsel-Verträge“ auch zu sehr kleinen Monatsbeiträgen ermöglichen. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn wir dieses Problem für Sie lösen sollen! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Oldtimer sind in - und gar nicht so teuer!

Oldtimer sind in - und gar nicht so teuer! In Deutschland erfreuen sich historische Fahrzeuge, die noch gut in Schuss sind, ungebrochen einer steigenden Beliebtheit. Laut dem Deutschen Oldtimer Index schlug im Zeitraum von 1999 bis 2019 für die ersten vier Fahrzeuge der Rangliste (VW Bus und Trapo, Citroen 2 CV, BMW 3er [E21] und VW Käfer) eine Wertentwicklung von 510 bis 600 Prozent zu Buche. Aber auch wenn monetäre Aspekte für Sie nicht die entscheidende Rolle spielen, sondern Sie einfach nur Freude an der Schönheit und Exklusivität eines Klassikers haben, kann die Anschaffung eines (oder mehrerer) Oldtimer eine sehr gute Idee sein. Mitunter sind noch etwas restaurierungsbedürftige Fahrzeuge relativ günstig zu bekommen, beispielsweise bei Versteigerungen durch Pfandhäuser. Und auch die Unterhaltskosten sind relativ überschaubar. Die Kraftfahrzeugsteuer für einen Pkw mit einem H-Kennzeichen liegt bei gerade einmal 191,73 Euro pauschal pro Jahr, was das H-Kennzeichen vor allem für leistungsstarke Fahrzeuge attraktiv macht. Und: Versicherungsschutz lässt sich über spezielle Oldtimer-Tarife preiswert darstellen. Bei mehreren Fahrzeugen bietet sich gegebenenfalls eine Sammlungsversicherung an, um Ihre Schätze sinnvoll abzusichern. Auch hierfür haben wir die passende Lösung für Sie.

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