Neben Stürmen und Orkanen sorgen jedes Jahr auch Ereignisse aus dem Bereich der Elementargefahren für Schäden in dreistelliger Millionenhöhe – und viele Tausend Euro bei jedem einzelnen Betroffenen. Sie erinnern sich bestimmt noch an die Bilder von den Hochwassern in Passau, Deggendorf oder jenen im Harz – und nicht jede Überschwemmung schafft es in die Nachrichten. Doch genau da sehen wir und auch die meisten Regierungen der Bundesländer das Problem: In unzähligen, scheinbar eher unspektakulär anmutenden Fällen springt keine öffentliche Hand ein und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Generell wird in vielen Bundesländern immer lauter davon gesprochen, dass man künftig nur noch dann unterstützen werde, wenn sich der Eigentümer aufgrund der Lage des Gebäudes nicht gegen Elementarschäden hat absichern können. Addiert man den Sachschaden, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, sind diese Kosten sehr schnell fünfstellig. Von der Reinigung bis hin zum Abriss und Neuaufbau würde eine Elementarschadendeckung (Einschluss in der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung) für alle anfallenden Kosten aufkommen. Die Landesregierungen reden nicht umsonst immer häufiger davon, dass der Einschluss einer Elementarschadendeckung in die Wohngebäude- und die Hausratversicherung jedem nur wärmstens ans Herz gelegt werden sollte. Diese sinnvollen Leistungserweiterungen kosten in aller Regel kein Vermögen an Mehrprämien. Ob Überschwemmungen, Schneelast oder Erdrutsch: Die Elementarschadenversicherung kommt für viele Schäden auf, die durch die Kraft der Natur entstehen. Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Entscheidung treffen können.
Die Arten der Cyber-Kriminalität sind vielfältig und werden im Laufe der Zeit leider immer umfangreicher. Nie war es so leicht wie heute, im Internet Anleitungen und Tools für eine
Cyber-Attacke zu finden. Durch den einfachen Zugang zu den Informationen kann also nicht mehr nur ein ausgewiesener IT-Experte, sondern theoretisch auch Ihr Nachbar zum Täter werden. Erwartungsgemäß wird die Internetkriminalität von Jahr zu Jahr noch weiter ansteigen. Doch neben den enormen Schadenshöhen, die auf einen selbst zukommen können, gibt es noch weitere Gefahren, die die Internetkriminalität mit sich bringt. Wird man beispielsweise selbst Opfer eines Datendiebstahls und werden hierbei womöglich auch persönliche Kundendaten entwendet,
kann man hierfür haftbar gemacht werden. Kann dann vor Gericht der Nachweis erbracht werden, dass man die Daten nicht entsprechend gesichert und dem Täter den Zugang ermöglicht hat, werden die Schadensersatzforderungen des geschädigten Dritten nicht lange auf sich warten lassen.
Sie sehen: Aus einem Opfer kann somit schnell ein Mitschuldiger werden. Denn die Rechtsprechung vertritt in dieser Sache einen klaren Standpunkt: Wer zum Beispiel durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes eine Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u. a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU-Datenschutzgrundverordnung § 202a ff. StGB).
Möchten Sie Ihr Unternehmen ernsthaft vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken schützen, müssen sowohl Eigen- als auch Fremdschäden abgesichert werden. Die Versicherungswirtschaft hat mittlerweile entsprechend reagiert und passende Tarife entwickelt.
Wir helfen Ihnen gerne, den für Sie passenden Schutz zu finden. Kommen Sie bitte einfach auf uns zu.
Die Vielfalt der Internetkriminalität
Laut statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2019 über 100.500 polizeilich erfasste Fälle von Cyber-Kriminalität in Deutschland, die einen Schaden von mehreren hundert Millionen Euro verursacht haben. Unter den Begriff Cyber-Kriminalität fallen unter anderem die folgenden Punkte:
- Mailbomben (organisiertes Verschicken einer Vielzahl von Mails, die zu Serverüberlastungen führen)
- DoS-Attacke (Denial of Service: Dienstblockade aufgrund einer Überlastung von Infrastruktursystemen)
- Datenmissbrauch (betrügerischer Missbrauch von sensiblen Daten, z. B. Bankverbindung)
- Datensabotage (Beschädigung, Veränderung oder Löschen von Daten)
- digitale Erpressung (z. B. Blockade eines Rechners, die erst gegen Bezahlung aufgehoben wird oder angedrohte Veröffentlichung sensibler Kundendaten)